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Mittwoch, den 18. August 2010 um 05:12 Uhr

OpenMusicContest - freie, nicht kommerzielle Musik für jeden Featured

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OpenMusicContest OpenMusicContest

Der OpenMusicContest ist eine Plattform, bei der ihr euch mit euren selbst erstellten Stücken bewerben könnt. Sinn und Zweck dieses in Deutschland existierenden Wettbewerbs ist die Diskussion über die kulturelle Freiheit, die durch diverse Lizenzen beispielsweise bei Musik oder Film eingeschränkt wird.

 

Deshalb gibt es für diesen Contest bestimmte Kriterien, beziehungsweise ebenfalls Lizenzen, die dafür sorgen, dass diese Musik „frei bleibt“. Diese Creative Common-Lizenzen müssen akzeptiert werden, will man einen Platz auf den begehrten Scheiben. Denn solch ein Platz auf dem Sampler ist ein Hauptgewinn. Bei den Contests darf sich der Sieger zusätzlich über einen Auftritt vor Publikum freuen. Und der Sampler, auf dem man dann drauf ist, ist bis jetzt immer innerhalb von maximal zwei Wochen vergriffen gewesen bei steigender Stückzahl.

 

Doch was bedeuten Creative Common-Lizenzen? Es gibt insgesamt vier Lizenzen, die in sechs Kombinationen möglich sind. Somit könnt ihr euch eure individuellen Bestimmungen selber zusammenschustern. Vorab sollte noch erwähnt werden, dass die Lizenzen nur auf das jeweilige Werk bezogen sind. Also lizenziert ihr nicht das Musikstück an sich, sondern nur die bestimmte Fassung, also die abgegebene Aufnahme, davon. Nur mal angenommen ihr ändert das Stück dann nachträglich mit DJ-Equipment, dann werden die Lizenzen nicht übertragen auf die neue Aufnahme. Wobei Songs, die bereits Creative Common-Lizenzen haben und bearbeitet werden, sich dieser Lizenzen nicht entziehen können und weiter durch diese bestimmt werden.

 

Nun zu den Lizenzen. Die erste und wichtigste Lizenz des OpenMusicContest ist die Namensnennung. Ihr habt also das Recht, dass Eure Lieder immer mit euch als Urheber zusammen genannt werden. So soll es ja auch sein, damit ihr auch ein Vorteil habt, wenn die Werke weiterverwendet werden. Das zweite Recht ist das mögliche Verbot der kommerziellen Nutzung. Sollte allerdings jemand reges Interesse haben, die kommerzielle Vermarktung eurer Werke ins Auge zu fassen, dann geht das nur über eure Leichen (oder auch durch eure Zustimmung, die aber vertraglich festgehalten werden muss!).

In der dritten Lizenz geht es um die Veränderung: Ein eingereichtes Werk darf nur verändert werden, wenn ebenfalls eure ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Die letzte Lizenz lässt zwar eine Veränderung des Stückes ohne euer Einverständnis zu, allerdings darf es dann nur unter diesen gleichen Bedingungen weitergegeben werden. Also sollte der Interessent Instrumente wie Klavier, Keyboard oder E-Gitarre neu untermischen oder weglassen, dann kann er dies nur, wenn er damit einverstanden ist, dass andere Personen das mit seinem Werk auch machen dürfen.

2005 war der erste von vier Contests, die bis 2008 abgehalten wurden. 2009 gab es keinen Contest, da durch die unerwartet immer höher werdenden Teilnehmerzahlen, trotz der Verkürzung der Bewerbungsfrist, der Aufwand in dem Rahmen nicht mehr zu bewältigen war und nach neuen Strukturen gesucht wird. Daraus entstand die Idee eine Deutschlandtour. Aber da es noch an weiteren Umsetzungen wie Softwarelösungen für das Voting haperte. Jedoch sollten sich Interessierte an der Organisation der beteiligen und Clubs und Locations für Auftritte organisieren. Ab Juni sollte es dann losgehen. Seitdem ist es etwas ruhig geworden und wir wissen leider nich, wo die Tourstops sind.

Wir finden, dass dieser Weg genau der richtige ist, um zu zeigen, dass Musik ein freies Kulturgut und nicht ständig unter Lizenzen verborgen sein sollte. Dennoch sollte man evetuell beachten, dass einige Künstler damit Geld verdienen genauso wie zum Beispiel Maler oder Bildhauer. Und diese Verlangen schließlich im Allgemeinen auch Geld dafür, was für den Lebensunterhalt auch sinn voll ist.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 14:57 Uhr

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