Ist es legal Musiktitel von Radiostreams aufzunehmen oder fällt auch das in den Bereich des Urheberrechts? Diese Frage stellen sich die Nutzer immer wieder. Eine berechtigte Frage. Zumal die Aufnahme zwar erlaubt ist, die Verwendung jedoch Einschränkungen unterliegt.
Die gesetzlichen Regelungen erlauben das Aufnehmen von Internetstreams. Da es sich laut §53 des Urheberrechtsgesetzes um eine "Privatkopie" handelt und somit völlig legal ist. Jedoch dürfen diese nur privaten Zwecken dienen, darunter fält auch das Kopieren der Daten. Auch die Vervielfältigung auf mobile Player und andere Datenträger gehört zur legalen Nutzung eines gestreamten Songs. Somit kann der Nutzer die Musik für den privaten Gebrauch fast frei verwenden.
Das Urheberrecht wäre nicht das Urheberrecht, gäbe es nicht trotzdem Einschränkungen, bei denen der User vorsichtig sein muss. So darf beim Aufzeichnen von Internetradioprogrammen der Kopierschutz nicht umgangen werden. Wird dieser umgangen oder entfernt, betritt man den illegalen Bereich. Ein weiteres Problem bei den aufgezeichneten Titeln ist die Weitergabe an Dritte. Dabei stellt sowohl der Verkauf, das Tauschen als auch das Verschenken eine Straftat dar.
Die neuen Regelungen des Urheberrechts berücksichtigen auch die Weitergabe von aufgezeichneten Titeln über Tauschbörsen. Ist man nicht selbst der Urheber eines Stückes, so ist es nicht erlaubt, diese über Börsen wie Kazaa oder ähnliche zu tauschen.
Nimmt man also Musik aus dem Webradio auf, umgeht dabei keinerlei Kopierschutz, nutzt sie nicht kommerziell und gibt sie nicht weiter, ist man auf der rechtlich sicheren Seite. Die Grauzone von Filesharingprogrammen oder irgendwelchen dubiosen Downloadseiten kann man dadurch ganz einfach umgehen und erweitert sein Musikarchiv schnell und legal um eine große Vielzahl an grandiosen Songs. Das Streamen kann also beginnen!
